Bessere Bildungschancen für alle
... durch gelebte Durchlässigkeit zwischen den Schulzweigen:
Gemeinsam Lernen in der Integrierten Eingangsstufe 5/6:
Ab Jg. 7: Schulzweigübergreifende Lerngruppen in den Fächern Gestaltendes Werken, Textiles Gestalten, Kunst, Musik und Sport.
Berechtigung zur Teilnahme am Mathematik- und Englischunterricht eines höheren Schulzweiges bei Vorliegen der Voraussetzungen (mindestens mit "gut" bewertet).
SchülerInnen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf steht - bei erfolgreicher zieldifferenter Förderung - selbstverständlich der Weg zu einem Hauptschulabschluss und mehr offen (siehe auch Inklusion).
Eine Berechtigung zum Übergang vom Hauptschulzweig in den Realschulzweig liegt vor, wenn
- der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nicht schlechter als 2,4 und
- in den übrigen Fächern nicht schlechter als 3,0 ist.
- kein Fach im Zeugnis mit der Note "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet ist.
Eine Berechtigung zum Übergang vom Realschulzweig in den Gymnasialzweig liegt vor, wenn
- in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,4 ist,
- in einer 2. Fremdsprache (in der Regel Französisch oder Spanisch ab Kl. 6) als Wahl- oder Wahlpflichtfremdsprache mindestens die Note "3" erreicht wird und
- in den übrigen Fächern der Notendurchschnitt nicht schlechter als 3,0 ist.