Bessere Bildungschancen für alle

... durch gelebte Durchlässigkeit zwischen den Schulzweigen:

 

Gemeinsam Lernen in der Integrierten Eingangsstufe 5/6:

Ab Jg. 7: Schulzweigübergreifende Lerngruppen in den Fächern Gestaltendes Werken, Textiles Gestalten, Kunst, Musik und Sport.

Berechtigung zur Teilnahme am Mathematik- und Englischunterricht eines höheren Schulzweiges bei Vorliegen der Voraussetzungen (mindestens mit "gut" bewertet).

SchülerInnen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf steht - bei erfolgreicher zieldifferenter Förderung - selbstverständlich der Weg zu einem Hauptschulabschluss und mehr offen (siehe auch Inklusion).

 

Eine Berechtigung zum Übergang vom Hauptschulzweig in den Realschulzweig liegt vor, wenn

  • der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nicht schlechter als 2,4 und
  • in den übrigen Fächern nicht schlechter als 3,0 ist.
  • kein Fach im Zeugnis mit der Note "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet ist.

Eine Berechtigung zum Übergang vom Realschulzweig in den Gymnasialzweig liegt vor, wenn

  • in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,4 ist,
  • in einer 2. Fremdsprache (in der Regel Französisch oder Spanisch ab Kl. 6) als Wahl- oder Wahlpflichtfremdsprache mindestens die Note "3" erreicht wird und
  • in den übrigen Fächern der Notendurchschnitt nicht schlechter als 3,0 ist.